Urlauber, die ihre Reise bei Thomas Cook per Kreditkarte bezahlt haben, können das Geld unter Umständen zurückholen. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Allerdings geben mehrere Banken ihren Kunden zu diesem Chargeback-Verfahren falsche Auskünfte, wie Berichte von Betroffenen zeigen.
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Dieser Artikel (ID: 1128763) ist am 19.10.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).