LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Zwei Häuser, zwei Verwaltungen?
Manfred B.: „Wir sind eine Hausgemeinschaft mit 21 bzw. 42 Wohnungen (Baujahr 1972). Wir rechnen unsere beiden Häuserblocks mit je 2 mal 21 Wohnungen getrennt und auch die Versammlungen werden getrennt abgehalten. Mindestens seit 35 Jahren. Beide Wohnblöcke sind baugleich und nebeneinander, die Hausverwaltung ist ebenfalls die gleiche. Vor drei Jahren wechselten wir (beide Häuser) die Hausverwaltung. Jetzt will der neue Hausverwalter unsere Hausgemeinschaften zusammenlegen, da keine Unterlagen auffindbar sind über die damalige Teilung. Beide Hausgemeinschaften wollen aber weiterhin die getrennte Bearbeitung. In der Teilungserklärung sind die Flurstücksnummern beider Grundstücke angeführt. Wie oder was können wir tun?“
Bei Ihrer Wohnungseigentumsanlage handelt es sich um eine Mehrhausanlage, die bisher wie zwei Untergemeinschaften geführt und verwaltet wurde. Eine solche Bildung von Untergemeinschaften mit eigenen Beschlussfassungskompetenzen und Kostenverteilungsregelungen in allein Sie betreffenden Verwaltungsan