Bei der Bauabnahme haben Käufer von Eigentumswohnungen einen Vorteil: Jeder von ihnen muss die Möglichkeit haben, persönlich das Gemeinschaftseigentum abzunehmen. Das ergibt sich aus der aktuellen Rechtsprechung, wie der Bauherren-Schutzbund (BSB) erklärt. So kann sich die Abnahme hinziehen – und da
Dieser Artikel (ID: 1131190) ist am 23.10.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31).