LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Carport abgesenkt: Wer trägt Schaden?
Hans N: „Wir sind Eigentümer eines Reiheneckhauses mit Carport (Dreispänner). Das Nachbarhaus mit Garage wurde abgerissen. Die Garage mit einer Betondecke und einer Bodenplatte (18 cm Stärke) wurde mit einer Abbruchbirne zertrümmert. Unser Wohnhaus war von der Nachbargarage 7,50 m entfernt. Ich beschwerte mich beim Baggerfahrer bzw. dem Architekten, ob man nicht ein Baggerabbruchmeißel verwenden könnte. Aber beide ignorierten meine Beschwerde. Der zuständige Bauamtsleiter beim Landratsamt gab zur Auskunft, dass er hierfür nicht zuständig ist. In der Zwischenzeit hat sich durch diese Erschütterung das Fundament unseres Carports um ca. 4 cm gesenkt. Meine Frage lautet: Ist diese Maßnahme korrekt verlaufen bzw. müssen wir das so hinnehmen?“
Das kommt auf verschiedene im Einzelfall zu beurteilende Voraussetzungen an. Gehen von einem Grundstück Immissionen wie Lärm oder auch Erschütterungen aus, hat der hiervon betroffene Nachbar grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch aus § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Allerdings nur, solange e