LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Erbschaftsteuer auch für Österreicher
Christiane B.: „Seit 30 Jahren habe ich (Österreicherin) meinen Wohnsitz in München. Nun ist meine Mutter verstorben und hinterlässt ein Erbe, bestehend aus Immobilien, Wertpapieren und Sparbüchern, aufgeteilt auf ihre Töchter. In Österreich wurde die Erbschaftsteuer abgeschafft, einzig die Grunderwerbssteuer auf Immobilien ist zu entrichten. Gilt für mich nun auch das österreichische Gesetz, da die gesamte Abwicklung in Österreich vollzogen wird?“
Seit August 2015 gilt in allen EU-Mitgliedsstaaten mit Ausnahmen von Dänemark, Irland und Großbritannien die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO). Danach gilt, dass der gesamte Nachlass grundsätzlich in dem EU-Staat abgewickelt wird, in dem die verstorbene Person ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt h