Straßenverkehr: 10 populäre Irrtümer

von Redaktion

Wer sich beim Thema Rettungsgasse falsch verhält, wird künftig härter be–straft. Doch was genau zu tun ist, wissen viele Autofahrer gar nicht. Auch über andere Verkehrsregeln kursieren hartnäckige Fehleinschätzungen.

VON STEPHANIE EBNER

Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass sie sich hinterm Steuer falsch verhalten – die Führerscheinprüfung ist lange her, manche haben ihre Fahrberechtigung erworben, als es beispielsweise noch keine keine Handys gab und man Rettungsgassen gar nicht kannte. Hier einige der populärsten Irrtümer im Straßenverkehr.

.  Verengt sich die Fahrbahn, muss man sich schnell auf der verbleibenden Fahrspur einreihen

Falsch, sagt Andreas Hölzel vom ADAC. Die vermeintlichen „Drängler“, die sich erst spät einfädeln, verhalten sich völlig richtig. Die Straßenverkehrsordnung schreibt ausdrücklich vor, beim Reißverschlussprinzip bis ganz nach vorn zu fahren. So solle die Kapazität der Fahrbahn optimal ausgenutzt werden. Hölzel: „Geschieht dies nicht, sind oft lange Staus die Folge.“

. Lichthupe benutzen, heißt drängeln

Nicht automatisch. In Deutschland darf man sogar ausdrücklich laut Paragraf 5 der Straßenverkehrsordnung außerhalb geschlossener Ortschaften mittels Lichthupe anzeigen, dass man überholen möchte. Nicht erlaubt ist allerdings, wenn man dem Vordermann gleichzeitig dicht auffährt, um seinem Überholwunsch Nachdruck zu verleihen. „Dann spricht man von Nötigung“, sagt der Verkehrsexperte. Dies kann Geldstrafen oder ein Fahrverbot zur Folge haben. Nicht erlaubt ist außerdem, andere Verkehrsteilnehmer mittels Lichthupe auf Blitzer aufmerksam zu machen.

. Rechts darf man

nicht überholen

Grundsätzlich stimmt das. Allerdings nicht, wenn der Verkehr auf der Autobahn ins Stocken gerät oder sich sehr langsam vorwärts bewegt. Wer im Normalfall rechts auf der Autobahn überholt, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.

. Parkplatz reservieren,

ist erlaubt

Falsch, sagt der Verkehrsexperte. Paragraf 12 regelt ausdrücklich: An einer Parklücke hat derjenige Verkehrsteilnehmer Vorrang, der sie zuerst unmittelbar erreicht. Da es sich bei einem Parkplatz um öffentlichen Raum handelt, kann man – beispielsweise im Falle eines Umzugs – beim Ordnungsamt Halteverbotsschilder kostenpflichtig beantragen. Nur so darf man einen Parkplatz freihalten.

. Hupen, um auf sich aufmerksam zu machen

Falsch. Autofahrer dürfen nur hupen, um auf Gefahren hinzuweisen. Nicht um andere zu maßregeln. Sonst droht eine Geldstrafe. Außerhalb geschlossener Ortschaften geht ein bisschen mehr: Auf Landstraßen dürfen Autofahrer per Hupe anzeigen, dass sie überholen wollen.

. Rettungsgasse bei Blaulicht bilden

Wenn man im Rückspiegel Blaulicht sieht, muss man eine Rettungsgasse bilden – das ist falsch. Für die Rettungsgasse müssen Autofahrer bereits dann sorgen, wenn der Verkehr auf Autobahnen oder mehrspurigen Außerortsstraßen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit vorwärts geht. „Dann ist nämlich noch ausreichend Platz hierfür“, sagt der ADAC. Wenn alles steht und die Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn von hinten kommen, ist es meist zu eng und zu spät für die Rettungsgasse.

. Wer betrunken ist,

fährt besser mit dem Fahrrad

Das ist nicht ratsam. Denn auch auf dem Fahrrad muss man mit Strafen rechnen, wenn man alkoholisiert unterwegs ist. Schon ab 0,3 Promille kann es bei auffälliger Fahrweise zu einer Strafanzeige kommen. Ab 1,6 Promille ist auch für Radler ganz Schluss. Dann drohen drei Punkt ein Flensburg, eine Geldstrafe und die Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung.

. Am Tag reicht Tagfahrlicht

Das ist falsch, sagt der ADAC-Experte und rechnet vor: Mehr als die Hälfte der Autofahrer ist mit defekter oder fehlerhafter Beleuchtung unterwegs. Das Tagfahrlicht reicht bei schlechter Sicht oder in der Dämmerung nicht mehr aus. Es dient tagsüber lediglich dazu, entgegenkommende Autos besser erkennbar zu machen – beispielsweise in schattigen Waldabschnitten. Sobald es dunkel wird, muss man das Abblendlicht einschalten.

. Wer auffährt, hat immer schuld

Auch das ist falsch, auch wenn sich dieser Irrtum hartnäckig hält: Denn nicht immer werden Unfälle verschuldet, weil das nachfolgende Auto den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Bremst ein Überholender sein Fahrzeug absichtlich direkt hinter dem Einscheren ab, haftet er in vollem Umfang für den Schaden. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund einfach bremsen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn er ein Tier schützen wollte. Allerdings liegt es dann am Auffahrenden, den Beweis zu erbringen, dass er nicht schuld ist, in der Fachsprache spricht man dann von „Anscheinsbeweis“, so Andreas Hölzel vom ADAC.

. Handy an der Ampel checken ist okay

Falsch. Das Handy ist am Steuer immer tabu. Auch dann, wenn der Wagen an der Ampel stillsteht. Dort darf man es noch nicht einmal zur Hand nehmen. Nur, wenn der Motor ausgeschaltet ist, dürfen Autofahrer telefonieren.

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