LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Darlehen und Nachlass

Paul S.: „Unsere Erbengemeinschaft besteht aus vier Geschwistern. Mein Bruder unterstützte meine Eltern im Tagesgeschäft und in Bankangelegenheiten, er genoss somit das Vertrauen meiner Eltern. Nun sind meinem Bruder zu Lebzeiten der Eltern diverse Darlehen zugeflossen. Mein Bruder sagt, es war alles in Absprache mit dem Vater. Es gibt für die Darlehen keine schriftlichen Verträge oder Rückzahlungsvereinbarungen. Frage: Gibt es einen Anspruch der Erben auf Rückzahlung der Darlehen? Ist Verjährung eingetreten? Wie ist die rechtliche Situation?“
Private Darlehensverträge bedürfen keiner bestimmten Form, können also auch mündlich geschlossen werden. Sind die Darlehen, die Ihre Eltern dem einen Bruder gewährt haben, bis zum Tod noch nicht zurückgezahlt worden, fallen die Ansprüche auf Rückzahlung in den Nachlass. Der Darlehensschuldner hat da