In die Mietwohnung dürfen nicht beliebig Mitbewohner einziehen. In vielen Fällen muss erst der Vermieter zustimmen. Doch es gibt Ausnahmen: Wer heiratet oder seine Lebenspartnerschaft eintragen lässt, darf seinen Partner in die Mietwohnung aufnehmen. Eine Erlaubnis des Vermieters ist dafür nicht not
Dieser Artikel (ID: 1153915) ist am 27.11.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).