Strom: Hohe Nachzahlungen

von Redaktion

Verbraucherschützer warnen vor Energierechnungen auf Basis des geschätzten Verbrauchs. Bei der Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs könnten Kunden „ihr blaues Wunder erleben“, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und nannte das Beispiel einer Kundin des Strom- und Gas-anbieters Eon: Sie erhielt eine Nachforderung von 13 370 Euro. Energielieferanten dürfen unter bestimmten Umständen den Verbrauch eines Kunden schätzen und auf dieser Grundlage abrechnen, wie der vzbv erläuterte. Bei zu geringen Schätzungen könnten aber über einen langen Zeitraum hohe Rückstände auflaufen. Und solange der Versorger den tatsächlichen Verbrauch nachweisen kann, dürfe er ihn auch noch Jahre später abrechnen.

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