BGH untersagt Missbrauch von Test-Siegeln

Ohne Lizenz darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht mit dem „Öko-Test“-Label geworben werden. Unternehmen dürfen es damit nur für ein konkret getestetes Produkt verwenden. Wer den Ruf einer Marke ohne finanzielle Gegenleistung ausnutze, verstößt gegen das Markenrecht, urteilte das

Mittwoch, 6. Mai 2026

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