LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Blechschaden mit dem Firmenwagen

Walter K.: „Ich habe mit meinem (reinen) Firmenwagen durch Unachtsamkeit eine Mauer in der Tiefgarage gestreift und eine Tür eingedellt. Ist die Reparatur eine Betriebsausgabe, die ich absetzen kann?“

Verursachen Sie als Unternehmer auf einer betrieblichen Fahrt einen Unfall, können Sie die Kosten grundsätzlich in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen. Als betriebliche Fahrten gelten: Geschäftsreisen und Fahrten zu Kunden, Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, Fahrten anlässlich einer doppelt

Mittwoch, 6. Mai 2026

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