Tierbesitzer können einige Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen. „Haushaltsnahe Dienstleistungen sind alles, was man theoretisch auch selbst machen könnte“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Wichtig: „Es muss ein Bezug zum Haushalt vorliegen“, erläutert Kl
Dieser Artikel (ID: 1165159) ist am 14.12.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).