LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Problem mit verkauftem Grundstück
Anton K.: „Vor 20 Jahren habe ich ein Grundstück geerbt, das ich vor zehn Jahren verkauft habe. Durch diese Fläche verläuft schon seit vielen Jahren eine Abwasserleitung, die zu einem Anschluss an das örtliche Kanalnetz führt. Ob ein Eintrag in das Grundbuch vor dem Erbfall vorgenommen wurde, ist mir nicht bekannt. Der Käufer will nun das Grundstück bebauen und verlangt von mir die Verlegung des Kanals zu veranlassen und zu finanzieren. Ich wusste nichts von dieser Leitung, weshalb sie auch nicht Teil des Verkaufsgespräches war. Muss ich die Kosten tragen?“
Grundsätzlich müssen Sie die Kosten hierfür nicht tragen. Sollte das Grundstück tatsächlich wegen des Kanals nicht bebaut werden können und war dies schon zum Kaufvertragsschluss die erkennbare Intention des Käufers, stellt dies zunächst einmal einen Mangel dar. Daher hätte der Käufer auch im Grunds