Wann Eltern haften – und wann nicht

von Redaktion

Sobald Kinder älter werden, geraten Eltern immer wieder in einen Zwiespalt: Wie viel Beaufsichtigung ist nötig? Ab wann haften Kinder? Und wie lange dürfen sie im Jugendalter abends weggehen? Ein Überblick.

VON ANNETTE JÄGER

Lange bevor der Nachwuchs 18 wird, sind Rechtsfragen relevant: Ausgehzeiten, Haftungsfragen, Mitspracherechte, Reisebestimmungen – dazu gibt es klare Regelungen. Nicht alle Eltern kennen sie. Was Kinder ab wann dürfen.

Haftung

„,Eltern haften für ihre Kinder‘ – dieses Warnschild „ist Blödsinn“, sagt Imke Schwerdtfeger, Fachanwältin für Familienrecht in Essen. Eltern haften nicht zwangsläufig für ihre Kinder. Unter sieben Jahren – im fließenden Straßenverkehr sogar bis zu einem Alter von zehn Jahren – sind Kinder nicht deliktfähig und damit auch nicht haftbar zu machen. Auch die Eltern haften nicht. „Außer, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt“, sagt Schwerdtfeger.

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht zu erfüllen heißt nicht, Kinder rund um die Uhr zu überwachen. „Je nach Verstandesreife dürfen die Eltern dem Kind zutrauen, alleine zuhause zu bleiben, draußen zu spielen, zu reisen oder abends spät nach Hause zu kommen“, sagt Schwerdtfeger. Eltern bewegen sich auf dem schmalen Grat zwischen Beaufsichtigung, Fürsorge und Erziehung zur Selbstständigkeit. Sollte das Kind einen Schaden anrichten oder sollte ihm etwas zustoßen, müssen Eltern sich jedoch erklären können. Wer sein Kind eindeutig überfordert oder ihm zu viel zumutet für sein Alter, kann im Ernstfall sogar das Sorgerecht verlieren. „Das Jugendamt kann eine Kindeswohlgefährdung überprüfen“, sagt Schwerdtfeger.

Kinder haften

Ab einem Alter von sieben Jahren können Kinder für Schäden haftbar gemacht werden. „Vorausgesetzt sie hatten die Erkenntnisfähigkeit, dass ihr Handeln nicht erlaubt ist und Schäden verursacht“, sagt Schwerdtfeger. Ein Zwölfjähriger kann durchaus für Vandalismus haftbar gemacht und mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden. „30 Jahre lang kann der Geschädigte die Summe einfordern, wenn sie tituliert ist, also gerichtlich festgestellt wurde. Die Eltern sind nicht gezwungen, zu bezahlen.“

Private Haftpflicht

Die Rechtslage kann Eltern in moralische Not bringen. Auch wenn das Kind aufgrund seines Alters nicht für seinen Schaden haftbar gemacht werden kann, können sich Eltern dazu verpflichtet fühlen, den Schaden zu begleichen. Zu glauben, dass dann die private Haftpflichtversicherung einspringt, ist ein Irrtum. Denn auch der Versicherer richtet sich nach der Gesetzeslage. Ist der Schadenverursacher nicht schuldfähig, springt auch die Versicherung nicht ein, um den Schaden zu begleichen.

Inzwischen bieten die Versicherer für solche Fälle aber eine entsprechende Lösung an. Kinder unter sieben Jahren können über eine Zusatzvereinbarung in den Haftpflichtschutz der Eltern integriert werden. Meist sind die Versicherungssummen für Schäden jedoch limitiert, zum Beispiel auf 3000 oder 5000 Euro. Häufig wird auch eine Selbstbeteiligung im Schadensfall gefordert.

Ausgehen

Im privaten Raum entscheiden die Eltern, was der Nachwuchs darf und was nicht. Im öffentlichen Raum regelt das Jugendschutzgesetz, ab wann Jugendliche unter anderem Alkohol und Tabakwaren konsumieren und wie lange sie sich in Gaststätten oder Diskotheken aufhalten dürfen. Demnach dürfen sie ab 16 Jahren in Gaststätten Wein und Bier konsumieren. Rauchen ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Gaststätten oder Tanzveranstaltungen dürfen sie unter 16 Jahren in der Regel nicht ohne Begleitung besuchen.

Reisevollmacht

Reisen die Kinder mit nur einem Elternteil oder mit Freunden und Verwandten, ist es in einigen Ländern Pflicht, bei der Einreise eine Reisevollmacht vorzulegen. Aus der muss hervorgehen, dass die Eltern – oder der nichtmitreisende Elternteil – mit der Reise einverstanden sind. „Manche Fluggesellschaften verlangen inzwischen auch auf europäischen Flügen obligatorisch eine Reisevollmacht, wenn Kinder mit nur einem Elternteil verreisen“, sagt Schwerdtfeger. Vor allem auf Reisen in die USA sollte man eine solche Vollmacht mit sich führen. Vordrucke finden sich im Internet.

Sorgerecht

Wenn Eltern sich trennen, entbrennt oft ein Streit darüber, bei wem die Kinder wohnen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein wichtiger Teil des Sorgerechts. Viele glauben, dass Kinder ab 14 Jahren entscheiden dürfen, bei wem sie wohnen. „Das steht so nicht im Gesetz“, sagt die Fachanwältin. Vielmehr werden auch die Wünsche jüngerer Kinder in die Entscheidung des Familienrichters einbezogen. „Welche Bedeutung ihnen zukommt, hängt vom Reifegrad des Kindes ab.“

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