Banken dürfen das Schweigen ihrer Kunden zur angekündigten Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Zustimmung verstehen. Entscheidend ist aber, dass sie die beabsichtigte Änderung zwei Monate vorher in Textform ankündigen. Sie müssen transparent darauf hinweisen, dass fristlos und ko
Dieser Artikel (ID: 1169655) ist am 21.12.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 39), Wasserburger Zeitung (Seite 39), Mangfall-Bote (Seite 39), Chiemgau-Zeitung (Seite 39), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 39), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 39), Neumarkter Anzeiger (Seite 39).