Immobilienbesitzer, die ihr selbst genutztes Haus verkaufen, müssen den Gewinn nicht versteuern. Das gilt auch dann, wenn das Haus vor dem Verkauf ein paar Monate vermietet war, entschied der Bundesfinanzhof (Az.: IX R 10/19). „Entscheidend ist aber die Nutzung in den Vorjahren des Verkaufs“, erklär
Dieser Artikel (ID: 1174783) ist am 02.01.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).