Testament: Ein Schriftgutachten ist oft nicht nötig
Den letzten Willen kann man auch in einem handschriftlich verfassten Testament kundtun. Später hängt viel daran, ob die Schrift eindeutig dem Erblasser zugeordnet werden kann. Doch selbst wenn Angehörige die Echtheit bezweifeln, muss das Nachlassgericht nicht immer ein Gutachten einholen. Das geht a