Immobilienbesitzer, die ihr selbst genutztes Haus verkaufen, müssen den Gewinn nicht versteuern. Das gilt auch dann, wenn das Haus vor dem Verkauf ein paar Monate vermietet war, entschied der Bundesfinanzhof (Az.: IX R 10/19). „Entscheidend ist aber die Nutzung in den Vorjahren des Verkaufs“, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.