LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Steuer fällt in Deutschland an

von Redaktion

Karin W.: „Ich beziehe von dem Kriegsveteranenministerium in USA eine Entschädigung, was eine steuerfreie, monatliche Leistung ist, die an überlebende Ehepartner von Veteranen gezahlt wird, deren Tod mit dem Militärdienst zusammenhängt. Ich bin US-Staatsbürgerin und lebe seit 2014 in Deutschland. Muss ich diese Zahlung in Deutschland versteuern?“

Aufgrund Ihres Wohnsitzes in Deutschland müssen Sie hier Steuern zahlen. Die Höhe der Steuern ist abhängig von ihrem Einkommen. Es gilt das sogenannte Welteinkommensprinzip, also fallen auch Einkommensquellen in den USA in das deutsche Besteuerungsregime. Grundsätzlich ist die Tatsache, dass die USA eine Steuerfreiheit gewähren, für den deutschen Fiskus irrelevant. Bezogen auf Ihren Fall, können wir leider keine verbindliche Auskunft geben, da diese Fallgestaltung sehr individuell ist. Eine Witwenrente unterliegt generell der Steuerpflicht.

Nach nationalem Recht greift gemäß § 3 Nr. 6 Einkommensteuergesetz eine Steuerfreiheit von bestimmten Leistungen für Hinterbliebene von Soldaten. Diese Freiheit gilt nach Rechtsprechung auch für andere EU-Mitgliedsstaaten. Unklar ist, ob dies auch für Leistungen aus Drittländern gilt und wenn ja, ob Ihre Leistung dort inbegriffen ist. Ein weiteres Gesetz, das auf eine eventuelle Steuerfreiheit zu überprüfen ist, wäre das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA. Laut Artikel 19 sind „Ruhegehälter, Renten und andere Beträge“, die als „Ausgleich für Schäden aus Kriegshandlungen“ gezahlt werden, zwingend steuerfrei. Ob diese Norm hier greift, können wir nicht genau sagen, weil wir zu wenige Informationen haben. Deswegen raten wir Ihnen, dass Sie sich einmalig für die Einordnung an einen Steuerberater wenden. Somit bekommen Sie für die Zukunft Rechtssicherheit.

Soweit eine Steuerfreiheit anzuwenden ist, könnte aber der Steuersatz für die weiteren Einkünfte erhöht werden gemäß § 32b Absatz 1 Nr. 3 EStG (Progressionsvorbehalt). Daneben weisen wir vorsorglich darauf hin, dass Sie als amerikanische Staatsbürgerin verpflichtet sind, regelmäßig in den USA Steuererklärungen abzugeben oder Ihr Vermögen offenzulegen.

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