Kein Anspruch auf Zuschuss: Ein Philosoph, der ein Bankvermögen von rund 115 000 Euro besitzt, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Das gelte auch dann, wenn der 78-jährige Senior und seine 75-jährige Ehefrau nur „kleine Renten und geringe Kapitaleinkünfte“ beziehen. Sie haben keinen Anspruch auf den s
Dieser Artikel (ID: 1189307) ist am 27.01.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).