LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Kann ich den Pflichtteil entziehen?
Gunnar E.: „Ich habe vor 20 Jahren wieder geheiratet. Mein Reihenhaus habe ich 2015 grundbuchmäßig geteilt, 70 Prozent gehören mir, 30 Prozent meiner Frau. Ich habe einen Sohn aus erster Ehe. Meinem Sohn habe ich 1999 bei meiner Wiederverheiratung den Pflichtteil entzogen, da er wegen eines Deliktes über zwei Jahre im Gefängnis verbrachte. Ich möchte, dass meine Frau zu 60 Prozent und die Tochter meiner Frau zu 40 Prozent erbt. Ich weiß aber nicht, ob der Pflichtteilsentzug wirksam ist. Was würde mein Sohn bekommen, falls nicht?“
Als Pflichtteil erhält Ihr Sohn vom Nachlass die Hälfte dessen, was ihm nach der gesetzlichen Erbfolge zustehen würde. Wie hoch die gesetzliche Erbquote ist, richtet sich für Ihren enterbten Sohn danach, wie viele Geschwister zum Zeitpunkt des Erbfalles vorhanden sind und ob der Ehepartner des Erbla