Wer vor der Arbeit einen Parkplatz sucht, muss oft einige Extraminuten einplanen. Mancher Beschäftigte fragt sich deshalb: Müsste der Arbeitgeber nicht einen Parkplatz zur Verfügung stellen? „Grundsätzlich nein“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Es könne zwar Ausnahmen geben – zum Beis
Dieser Artikel (ID: 1189975) ist am 28.01.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).