Grundsätzlich wird Mietern ein umfangreiches Nutzungsrecht an der Mietsache eingeräumt. Neben der eigenen Wohnung dürfen in der Regel auch der Keller oder das Grundstück mitbenutzt werden – zum Beispiel, um Fahrräder abzustellen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Zu vi
Dieser Artikel (ID: 1189973) ist am 28.01.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).