Stellplätze für die Fahrräder

Grundsätzlich wird Mietern ein umfangreiches Nutzungsrecht an der Mietsache eingeräumt. Neben der eigenen Wohnung dürfen in der Regel auch der Keller oder das Grundstück mitbenutzt werden – zum Beispiel, um Fahrräder abzustellen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Zu vi

Samstag, 7. November 2026

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