LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Steuerfreiheit bleibt bestehen

Franz G.: „Ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von rund 140 Quadratmeter wird von einem kinderlosen Ehepaar bewohnt und befindet sich im Alleineigentum des Ehemannes. Wenn bei dessen Tod die Ehefrau das Haus erbt und zehn Jahre selbst darin wohnen bleibt, fällt, soweit mir bekannt, keine Erbschaftssteuer an. Was ist aber, wenn die Witwe vor Ablauf dieser zehn Jahre verstirbt? Fällt für die Erben der Witwe nachträglich die Erbschaftssteuer noch an – und somit zusätzlich zu ihrer selbst zu entrichtenden Erbschaftssteuer? In dem Haus befindet sich noch eine (nicht vermietete) Einliegerwohnung mit ca. 35 Quadratmeter. Gilt auch hierfür die Erbschaftssteuerbefreiung?“

Zu Ihrer ersten Frage: Die Steuerbefreiung greift tatsächlich, wenn die Ehefrau nach dem Tod des Ehemannes das Familienheim erbt und darin als Eigentümerin wohnen bleibt. Die Steuerbefreiung fällt allerdings rückwirkend weg, wenn die Ehefrau innerhalb von zehn Jahren, nach dem Erwerb des Hauses, die

Samstag, 7. November 2026

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