Ob Lärm, gesperrter Strand oder kaputte Toilette: Reisemängel müssen Pauschalurlauber immer sofort vor Ort der Reiseleitung melden. Denn der Veranstalter muss eine Chance haben, das Problem zu beheben. Andernfalls gibt es am Ende kein Geld zurück. Darauf macht die Verbraucherzentrale Berlin aufmerks
Dieser Artikel (ID: 1190664) ist am 29.01.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).