LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Vorteile von Vor- und Nacherben
Friedrich E.: „Meine Frau und ich wollen unserem Sohn als Vor- und unserem Enkelsohn als Nacherben unser Einfamilienhaus per Testament vermachen. Ist unter dieser Maßgabe ausgeschlossen, dass das Haus nach Eintritt des Erbfalls nicht mit einer Grundschuld belastet werden darf, es sei denn, dass der Nacherbe zustimmt. Ist außerdem gewährleistet, dass unsere Schwiegertochter weder Anspruch auf Pflichtanteil noch Zugewinn hat?“
Durch die Einsetzung von Vor- und Nacherben können Sie die Weitergabe Ihres Vermögens so steuern, dass es beim Erbfall zunächst dem Vorerben, später aber nicht seinen Erben, sondern den von Ihnen festgelegten Nacherben zukommt. Der Vorerbe darf grundsätzlich das Vermögen zwar für sich nutzen, soll d