LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Falsche Auskunft zur Betriebsrente
Jörg D.: „Ich war von 1983 bis 2015 bei einer Druckerei beschäftigt. 1999 wurde die Firma übernommen und soll nun liquidiert werden. Die Personen mit einer Anwartschaft auf eine Betriebsrente sollen abgefunden werden. Angeblich erfülle ich die Voraussetzung für die Betriebsrente nicht, da ich zwar bei der Übernahme über 15 Jahre im Betrieb war, aber noch nicht das 35. Lebensjahr vollendet hatte. Ist das so?“
Die Ihnen erteilte Auskunft ist falsch. Im Fall eines Betriebsübergangs gehen gemäß § 613a I 1 BGB alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auf den Erwerber über. Hierzu zählen auch vom Veräußerer erteilte Versorgungszusagen und die daraus erwachsenen Anwartschaften – und zwar auch dann,