Mieter muss für Rufbereitschaft nicht zahlen

Vermieter dürfen die Kosten für eine Notfallbereitschaft des Hausmeisters nicht ihren Mietern aufbrummen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 62/19).

Das Geld hatte der Hausmeister für eventuelle Noteinsätze außerhalb der Geschäftszeiten bekommen – zum Beispiel bei einem Stromaus

Dienstag, 21. April 2026

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