In Teilen Bayerns herrschen dieser Tage Starkregen und Sturm. Feuerwehren sind im Dauereinsatz und Hausbesitzer begutachten ihre Schäden. Doch nicht immer tritt die Versicherung ein. Was man wissen muss:
Wohngebäude
Hausbesitzer sind für ihr eigenes Hab und Gut durch die Wohngebäudeversicherung auf Neuwertbasis abgesichert, die nicht nur bei Feuer- und Leitungswasserschäden einspringt, sondern auch in stürmischen Zeiten. Sie zahlt auch bei Schäden, die am Haus entstanden sind, weil ein Baum umgeknickt ist.
. Sturm: Hat ein Baum auf dem Nachbargrundstück Schäden angerichtet, dann leistet zwar dessen Wohngebäudeversicherung ebenfalls; jedoch wird sie beim Besitzer des Baumes beziehungsweise bei seiner Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Rückgriff nehmen, wenn sich herausstellt, dass der Baum morsch war und auch bei leichtem Wind Schaden angerichtet hätte.
Entsprechendes gilt unmittelbar für den geschädigten Hausbesitzer, der keine Wohngebäudeversicherung – und zunächst den Schaden selbst getragen hat.
. Überschwemmung und Erdrutsch
Die Elementarschadenversicherung reguliert Schäden, die infolge von Überschwemmungen oder Erdrutschen anfallen. Typische Elementarschäden sind Wasserschäden durch Starkregen, Rückstau oder Hochwasser. Die Elementarschadenversicherung sollte inzwischen als zusätzliches Paket im Rahmen einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht fehlen, denn nur dann gibt es Geld bei vollgelaufenen Kellern.
. Windstärke
Sturmschäden an Gebäuden, Hausrat und Autos werden von den meisten Gesellschaften ab Windstärke „8“ (= mindestens 62 km/h – die Skala reicht bis „12“ = 120 km/h) ersetzt. Einige Gesellschaften fühlen sich erst ab Windstärken im zweistelligen Bereich zuständig, ihren Versicherten Schäden zu ersetzen. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilft herauszufinden, ob es sich mit Blick darauf überhaupt lohnt, einen Sturmschaden anzumelden – oder aber sich für künftige Fälle nach einer anderen Versicherung umzusehen. Wie stark es geweht hat, ist beim Deutschen Wetterdienst mit Zweigstellen in allen Bundesländern zu erfahren.
Hausrat
Sturmschäden an Wohnungseinrichtungen ersetzt die Hausratversicherung. Regenwasserschäden sind versichert, wenn der Wind das Dach abgedeckt oder ein Fenster eingedrückt hat und dadurch Wasser in die Wohnung gekommen ist. Die Hausratversicherung leistet nicht, wenn Regenmassen durch ein „Fenster auf Kipp“ das Sofa tränken. Inzwischen sind meist auch Überspannungsschäden enthalten. Sollte eine solche Klausel fehlen, lohnt es sich, beim Versicherer nachzufragen. Eventuelle Mehrausgaben für Überspannungsschäden betragen wenige Euro und können lohnen. Die Police sollte Schäden bis mindestens 10 000 Euro abdecken. Diese Deckungssumme müsste für die meisten Haushalte ausreichen.
Bei besonders teuren elektrischen Geräten sollte eine höhere Deckungssumme vereinbart sein. Für verlorene Daten haftet die Hausratversicherung nicht. Wird die Festplatte des Computers zerstört, gibt es zwar Geld für das Bauteil – nicht aber für wichtige Dokumente oder Fotos.
Autoversicherung
Wer mit seinem Wagen bei Sturm von der Straße abkommt oder gegen einen auf der Straße liegenden Baumstamm fährt, dem ersetzt die Vollkaskoversicherung den Schaden; die Teilkaskoversicherung würde dafür nicht ausreichen. Das gilt ebenfalls, wenn jemand in ein Fahrzeug hinein fährt, das zuvor gegen einen umgestürzten Baum geprallt ist. Die Teilkasko kann aber in Anspruch genommen werden, wenn ein Pkw durch heruntergefallene Gegenstände (Dachziegel, Äste) oder durch einen umstürzenden Baum beschädigt wurde. Natürlich sind solche Schäden auch durch die Vollkasko gedeckt. Ein von der Teilkaskoversicherung regulierter Schaden hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt bei der Vollkasko.
Haftpflicht
Vom Balkon gefallene Blumentöpfe, die einen Fußgänger treffen, können bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung sein. Wurde sie für überflüssig gehalten, dann kann ein Verletzter direkt vom Eigentümer Schadenersatz verlangen. Entsprechendes gilt für die Dachziegel, die Fußgänger oder Autofahrer treffen. Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern wäre die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner.