Die Regeln für Reparaturen

von Redaktion

Vermieter können Mieter dazu verpflichten, die Kosten für Kleinstreparaturen selbst zu tragen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin. Eine solche Klausel im Mietvertrag ist aber nur wirksam, wenn sie nur für Gegenstände gilt, die einem häufigen Zugriff ausgesetzt sind. Außerdem muss sie Grenzen sowohl für die einmaligen Kosten als auch für die des ganzen Jahres enthalten. Laut Rechtssprechung dürfen die Kosten 120 Euro im Einzelfall sowie bis zu acht Prozent der Jahresmiete nicht übersteigen. Daher fällt laut dem Landgericht Hamburg der Austausch zerbrochener Glasscheiben nicht daunter (Az.: 324 O 75/90). Denn diese unterliegen – anders als beispielsweise Fenstergriffe – nicht dem häufigen Zugriff des Mieters.

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