Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll die Sicherheit auf der Straße erhöhen und Menschen dazu ermutigen, auf Autofahrten zu verzichten. Gegenüber der ursprünglichen Fassung von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) stimmte der Bundesrat am Freitag zwar für viele, aber nicht für alle geplanten Punkte.
Auch ein Tempolimit auf Autobahnen wird es nicht geben. Der Umweltausschuss hatte ein Limit von 130 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen vorgeschlagen, das lehnten die Ländervertreter jedoch ab. Dennoch wird sich auf der Straße einiges ändern, wie der Überblick zeigt.
Radverkehr
Wenn Autofahrer unerlaubt Fahrrad- oder auch Gehwege blockieren, kommt sie dies künftig teurer zu stehen. Für das verbotswidrige Parken werden ebenso wie für das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe Geldbußen von bis zu 100 Euro fällig. Bislang sind es 15 Euro. Bei schwereren Verstößen wird es einen Punkt in Flensburg geben.
Beim Überholen von Radfahrern müssen Autofahrer mehr Vorsicht walten lassen: Innerorts müssen sie einen Mindestüberholabstand von 1,5 Metern einhalten, außerorts gelten zwei Meter Abstand. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
Zugleich zielt die Novelle darauf ab, den Radverkehr durch eine Reihe von Maßnahmen attraktiver zu machen: So wird etwa ein gesonderter Grünpfeil an Ampeln allein für Radfahrer eingeführt.
Rettungsgassen
Bei Rettungsgassen soll es künftig geahndet werden, wenn der eigentlich für die Einsatzkräfte reservierte Fahrweg genutzt oder wenn keine Notfallspur gebildet wird. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro – und außerdem ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Bußgelder, Fahrverbot
Künftig wird schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 Kilometern pro Stunde. Innerorts müssen Kraftfahrzeuge ab 3,5 Tonnen außerdem beim Rechtsabbiegen auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen. Wer unberechtigt auf einem Behinderten-Parkplatz parkt, muss statt 35 künftig 55 Euro bezahlen. Das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Elektroautos wird ebenfalls 55 Euro kosten.
Carsharing
Auch Fahrgemeinschaften sollen privilegiert werden – und etwa bevorzugt parken dürfen. Vorgesehen war von der Bundesregierung auch die Freigabe von Busspuren für Pkw mit mindestens drei Insassen. Dies wiederum hatte zu Debatten geführt, ob dadurch der Nahverkehr ausgebremst werden könnte. Der Bundesrat zeigte sich mit der Freigabe nun nicht einverstanden. Zahlreiche Anpassungen fordert der Bundesrat zudem bei den Bußgeldregeln, um das System gerechter zu gestalten – so verlangt er etwa, das Bußgeld für Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen auf bis zu 100 Euro deutlich zu erhöhen.
Wann die Regeln gelten
Die Bundesregierung will die beschlossenen Änderungen schnellstmöglich umsetzen und den Text dann im Bundesgesetzblatt verkünden. Die Verordnung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. afp