Auch auf dem eigenen Balkon ist nicht alles erlaubt

Wohnungseigentümer können ihren Balkon nicht immer so bepflanzen wie sie wollen. Der Grund: Balkone sind in der Regel Gemeinschaftseigentum, erklärt der Verband Wohnen im Eigentum. Was auf dem Balkon erlaubt ist und was nicht, steht daher meist in der Gemeinschaftsordnung. Wird die Frage der Bepflan

Donnerstag, 6. November 2025

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