LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Sohn soll die Wohnung bekommen
Irmgard B.: „Die von meinem Mann und mir genutzte Wohnung gehört mir allein. Soweit wir wissen, kann ich diese zur Hälfte steuerfrei an meinen Mann übertragen. Daraufhin würden wir jeder die Hälfte an unseren Sohn schenken unter Nießbrauchsvorbehalt. Muss man hierbei einen zeitlichen Abstand einhalten, damit es sich nicht um einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt? Der Nießbrauch soll gelten bis der letzte Elternteil verstorben ist. Reicht es aus, wenn wir uns allgemein den Nießbrauch vorbehalten oder wird bei der Schenkung unterschieden, sodass nur der hälftige Eigentümer einen Vorbehaltsnießbrauch haben kann?“
Für die Übertragung an den Sohn durch die beiden Elternteile existiert kein gesetzlich festgelegter zeitlicher Abstand zu der vorherigen Übertragung. Es muss sich um freigiebige Zuwendungen handeln, sodass Vereinbarungen über eine mögliche Weiterübertragung in der ersten Urkunde schädlich sein könne