Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Selbstständige hingegen müssen sich selbst um Rücklagen fürs Rentenalter kümmern. Private Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen leiden jedoch sehr unter den anhaltenden Niedrigzinsen. Da rückt eine Alternative ins Blickfeld, die viele Selbstständige gar nicht auf dem Schirm haben: Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV).
Selbstständige können freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Sogar berufsständisch Versicherte können zusätzlich freiwillige Beiträge in die GRV einzahlen. Die Höhe ist flexibel. Laufen die Geschäfte gut, können sie einige hundert Euro einzahlen. Laufen sie schlecht, können sie die Zahlungen auch komplett aussetzen.
Freiwillige Versicherung
Die freiwillige gesetzliche Rentenversicherung bietet also eine hohe Flexibilität – sie bringt allerdings nicht die gleichen Rechte wie eine Pflichtversicherung. Den Unterschied merken Betroffene, wenn es um Erwerbsminderung oder eine Reha geht.
Pflichtversicherung auf Antrag
Wer jedoch noch keine fünf Jahre selbstständig ist, kann sich auch für eine stärkere Bindung an die Deutsche Rentenversicherung entscheiden: Für die Versicherungspflicht auf Antrag, die weniger flexibel ist und erst mit dem Ende der Selbstständigkeit endet. Bei der Beitragszahlung können sich Selbstständige hierbei als flexibelste Variante für eine gewinnabhängige Beitragszahlung entscheiden. Entscheidend ist dann der laut letztem Steuerbescheid erzielte Gewinn. Bei einem monatlichen Plus von 3000 Euro fallen beim derzeitigen Beitragssatz von 18,6 Prozent monatlich 558 Euro an. Dabei bleibt es dann, bis der nächste Steuerbescheid vorliegt. Vorteile: „Der Bindungsfaktor ist zwar hoch, die Versicherungspflicht bringt Selbstständigen aber auch jede Menge Vorteile“, urteilt Peter Knöppel, Rentenberater aus Halle. Die wichtigsten Pluspunkte:
. Erwerbsminderungsrente: Nur Versicherungspflichtige haben bei Erwerbsunfähigkeit Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Besonders interessant ist das für Selbstständige, die wegen ihrer gesundheitlichen Probleme gar nicht oder nur zu horrenden Preisen an eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kommen.
. Reha-Anspruch: Für Pflichtversicherte gibt es Leistungen der medizinischen Rehabilitation.
. Beitragsschutz bei Pfändung: Wenn Aufträge wegbrechen, droht unter Umständen eine Pfändung. Pflichtversicherte können dann ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung weiterzahlen. Der pfändungsfreie Teil ihres Einkommens erhöht sich nämlich auf Antrag um den Beitrag zur Rentenversicherung. Bei freiwilligen gesetzlichen Beiträgen oder Beiträgen zur Rürup-Rente geht das nicht.
. Hartz-IV-Schutz: Im Krisenfall sind kleine Selbstständige nicht selten darauf angewiesen, dass das Jobcenter ihre niedrigen Einkünfte aufstockt. Gesetzliche Pflichtbeiträge können sie dann weiterzahlen. Denn diese können voll vom anrechenbaren Einkommen abgesetzt werden. Bei freiwilligen gesetzlichen oder Rürup-Beiträgen funktioniert das in der Regel nicht.
. Grundrentenanspruch: Nur Zeiten, in denen Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt werden, können einen Anspruch auf die Grundrente bringen – freiwillige Beitragszeiten nicht.
Für wen das Modell in Frage kommt
Die Pflichtversicherung können Selbstständige innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme ihrer Tätigkeit beantragen. Eine vorherige freiwillige Versicherung ist nicht erforderlich. Bei Selbstständigen, die bislang in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig waren, und deren Versicherungspflicht wegfällt, beginnt die Fünf-Jahres-Frist mit dem Ende der bisherigen Versicherungspflicht. In jedem Fall muss man wissen: Die Versicherungspflicht besteht nach entsprechender Antragstellung unwiderruflich. Man kann also nicht einfach per Erklärung aus der Versicherungspflicht wieder aussteigen, sie endet in aller Regel erst mit dem Ende der selbstständigen Tätigkeit.
Wie hoch der Beitrag ist
Es gibt verschiedene Varian–ten. Normalerweise bezahlen Selbstständige, die sich für die Antragspflichtversicherung entschieden haben, den Regelsatz. Der aktuelle Beitragssatz der Rentenversicherung beträgt 18,6 Prozent, die aktuelle Bezugsgröße beträgt in Westdeutschland in diesem Jahr 3185 Euro.
Eine weitere Möglichkeit für die ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbstständigen Arbeit ist ein Antrag auf halben Regelbeitrag. Ansonsten kann man auf Wunsch auch einen einkommensabhängigen Beitrag wählen.
Mehr Informationen
Das sechsseitige Dossier zum Thema gibt es unter der Fax-Abrufnummer 09001/25 26 65 51 (1 Minute = 0,62 Euro) bis 20. März. Das Fax-Gerät auf „Polling“ oder „Sendeabruf“ stellen, Fax-Service-Nummer wählen und Starttaste drücken. Kein Fax? Senden Sie einen mit 0,95 Euro frankierten Rückumschlag plus 1,55 Euro in Briefmarken unter dem Stichwort „Antragspflichtversicherung“ an: Biallo & Team GmbH, Bahnhofstr. 25, 86938 Schondorf