Käufer von Dieselautos können sich im Zuge des Dieselskandals Hoffnungen auf eine Entschädigung machen. Wer das Auto aber kaufte, obwohl er von der Schummelsoftware wusste, erhält wohl keinen Schadenersatz. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 9 U 2067/18), auf das der Deutsche
Dieser Artikel (ID: 1209420) ist am 25.02.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).