In der Erbschaftsteuererklärung kann ein Erbe eine Erbfallkostenpauschale in Höhe von 10 300 Euro angeben. Das gilt auch dann, wenn er oder sie nicht die Kosten für die Beerdigung, dafür aber andere Kosten im Zusammenhang mit dem Erbe getragen hat.
Neben Kosten für ein angemessenes Grabmal und für
Dieser Artikel (ID: 1216405) ist am 06.03.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).