Streit unter Nachbarn wegen Trittschall
Reißt ein Wohnungseigentümer den Teppich von seinem Fußboden und verlegt Fliesen, darf sich der Trittschall zwar verstärken. Er muss aber weiterhin unterhalb des zum Bauzeitpunkt geltenden Grenzwerts bleiben. Das machte die Vorsitzende Richterin des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH), Chris