Spielgeräte dürfen andere Mieter nicht zu sehr stören
Schaukelpferd, Rutsche oder Planschbecken – manche Mieter stellen Spielgeräte auch im Gemeinschaftsgarten auf. Ob das ohne Absprache mit dem Vermieter erlaubt ist, hängt dvon ab, um was für ein Spielgerät es sich handelt. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
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