LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Zwei Erbfälle, zwei Mal Steuern

Richard B.: In unserem Testament haben wir unserem Sohn ein Haus (750 000 Euro wert) als Vorerbe und unseren zwei Enkeln als Nacherben nach dem Tod des Letztlebenden vermacht. Eine Schenkung oder ein Nießbrauch kommt für uns nicht infrage. Unser Sohn kann nach dem Tod des Letztlebenden nur 400 000 Euro erbschaftsteuerfrei erben. Von den restlichen 350 000 Euro muss er Erbschaftsteuer bezahlen. Nun erben aber die zwei Enkel als Nacherben auch. Kann sich dann der Betrag von 750 000 Euro so aufteilen, dass die Freibeträge, Enkel und Sohn zusammen, auf 2 x 200 000 Euro (Enkel) und 400 000 Euro (Sohn) = 800 000 Euro kommen und somit alles erbschaftsteuerfrei wäre?“

Mit Ihrer testamentarischen Bestimmung, so verstehe ich Ihre Frage, erbt zunächst der länger lebende Gatte. Dieser wird beerbt durch Ihren Sohn und Ihre Enkel in zeitlich hintereinander angeordneter Reihenfolge, erst Ihr Sohn (Vorerbe), nach dessen Tod die Enkel (Nacherben); aber alle sind unmittelb

Samstag, 11. April 2026

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