Bankgeschäfte trotz Quarantäne

von Redaktion

Die Ausbreitung des Coronavirus sorgt dafür, dass viele derzeit zu Hause bleiben. Das Problem: Nicht alles kann ohne Weiteres vom Sofa aus erledigt werden – zum Beispiel manche Bankgeschäfte. Wer derzeit das Haus nicht verlassen darf, kann anderen dafür aber eine Vollmacht erteilen.

Allerdings reicht eine allgemeine Vollmacht in der Regel nicht aus. Banken und Sparkassen akzeptieren häufig nur eine notariell beglaubigte Vollmacht sowie instituts–eigene Formulare, erklärt die Stiftung Warentest.

Das bedeutet: Wer nicht zum Notar gehen möchte und Konten bei verschiedenen Banken hat, braucht für jede Bank eine eigene Vollmacht. Die institutseigenen Formulare müssen sowohl Kontoinhaber als auch Bevollmächtigte unterschreiben.

Sollten Kunden nicht in die Filiale können, zum Beispiel, weil sie unter Quarantäne stehen, sollten sie sich am besten telefonisch mit Beratern oder der Filiale in Verbindung setzen. Bei Direktbanken kann eine Vollmacht in der Regel über das Internet erteilt werden. Auch hier müssen meist beide Beteiligte unterschreiben. Das unterschriebene Dokument wird dann per Post an die Bank geschickt. Bevollmächtigte weisen sich dabei in der Regel mittels Postident aus.

Bankvollmachten sind nach Angaben des Bankenverbandes meist keine Generalvollmachten. Vielmehr werden meist die Bankgeschäfte aufgeführt, die Bevollmächtigte erledigen dürfen, etwa Überweisungen tätigen. Neue Kredite können von Bevollmächtigten in der Regel nicht aufgenommen werden. Wichtig zu beachten: Die Vollmacht gilt ab der Unterschrift und nicht erst, wenn der Vorsorgefall eingetreten ist, erklärt der Bankenverband. Es sollte sich bei Bevollmächtigten also um eine absolute Vertrauensperson handeln.  dpa

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