LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Was ändert der neue Freibetrag?

Rita B.: „Ich beziehe sei 2017 die Kapitalauszahlung einer Direktversicherung und einer betrieblichen Altersversorgung. Dafür wird mir jeden Monat ein 120tel des berechneten Wertes von 354,90 Euro (beide Versicherungen), eine Krankenversicherung von 55,72 Euro plus Pflegeversicherung insgesamt 64,77 Euro berechnet und eingezogen. Seit 1. Januar 2020 hat sich ja der Freibetrag auf 159 Euro erhöht. Gilt das auch für die Kapitalauszahlung? Bei meiner Krankenkasse habe ich erfahren, dass sich nichts geändert hat und der Freibetrag sich jedes Jahr etwas erhöht.“

Für Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) hat sich sehr wohl etwas geändert. Am 1. Januar 2020 trat das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ in Kraft. Es ersetzt die bis dahin gültige Freigr

Donnerstag, 9. April 2026

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