Wer ermittelt den Wert des Hauses?
Erben einer Wohnung oder eines Grundstücks müssen mit Steuerzahlungen rechnen. Maßgeblich ist der Wert der Immobilie. Einfach hinnehmen muss man die Bewertung der Finanzbehörden aber nicht.
Wer eine Immobilie erbt, muss sich darauf einstellen, Erbschaftsteuer zu zahlen. Die Höhe hängt vom Verkehrswert ab. Aber wie wird dieser ermittelt? Und von wem?
Bewertungsverfahren
„Grundsätzlich ermittelt das zuständige Finanzamt den Wert der Immobilie“, erklärt Wolfgang Wawro