LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Teure Ungewissheit bei Pflegepolice

von Redaktion

Eva N.: Ich habe 2006 eine private Pflegeversicherung für Pflegestufe III abgeschlossen. Ab 2017 ist eine Umwandlung der Pflegestufen in Pflegegrade vorgeschrieben. Meine Versicherung hat das bis heute nicht gemacht. Sie hat mir einen neuen Vertrag angeboten, den ich nicht unterschrieben habe. Trotz mehrerer schriftlicher Anfragen ist sie nicht bereit, mir mitzuteilen, welche Summe ich für Pflegegrade 4 oder 5 erhalten würde, wenn der Versicherungsfall einträte. Auch der neueste Versicherungsverlauf vom Januar 2020 enthält nur die Gesamtleistung im Pflegefall für Pflegestufe III. Hätte ich den angebotenen neuen Vertrag unterschreiben müssen? Hätte mir die Versicherung ein Sonderkündigungsrecht einräumen müssen?“

Die privaten Pflegeversicherungen haben ihren Kunden im Zuge der Reform der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade Umstellungsangebote unterbreitet. Diese sollten möglichst nah an den bisherigen Leistungen bei verschiedener Schwere der Pflege liegen. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, dann würde sich im Leistungsfall irgendwann die Frage stellen, wie man nun bewertet, ob Sie Stufe III der Pflegebedürftigkeit erreicht haben. Da Sie ja die Umstellung nicht akzeptiert haben, wäre die Frage also eher, wie bei Ihnen der Leistungsfall definiert würde: Wer würde die Einstufung vornehmen, wie würde überprüft? Sie müssen grundsätzlich keine Änderung annehmen, es ist aber eben die Frage, ob Sie eine ja doch teure Versicherung mit einer solchen Ungewissheit führen möchten.

Die bisherige Laufzeit spielt bei der Umstellung keine Rolle – auch die Versicherung hat ja 2006 nicht ahnen können, dass in 2017 das System umgestellt wird. Verträge, die in 2016 abgeschlossen wurden, hatten oftmals bereits Klauseln zur Umstellung. Sie haben grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen, können aber eine Pflegeversicherung sowieso relativ einfach kündigen. Die Versicherung ist nicht verpflichtet, Ihnen zu sagen, welche Leistungen Sie bei Stufe 4 oder 5 bekommen würden – grundsätzlich ja gar keine, denn Sie haben ja einen Pflegegrad versichert.

Um diese Unsicherheit zu beheben, empfehle ich Ihnen dringend, den Umstellungsvorschlag zu prüfen sowie gegebenenfalls weitere Versicherungsangebote zum Vergleich einzuholen. Eine Anmerkung am Rande: Bei Ihrer Versicherung erhalten Sie erst Leistungen ab Pflegestufe III – was einer Einstufung von 4 oder 5 nach Pflegegraden entsprechen würde. Würde ein geringerer Pflegegrad festgestellt, gibt es keine Leistung. Eine Absicherung nur der schwersten Pflegegrade halte ich für unsinnig. Laut Statistischem Bundesamt befanden sich zuletzt 22,7 Prozent der Pflegebedürftigen in Stufe 4 und 5. Das bedeutet, dass über drei Viertel der Pflegebedürftigen – hätten diese eine vergleichbare Versicherung – gar keine Leistung bekommen würden. Wenn man diese Absicherung wählt, dann empfehle ich die vollständige Absicherung ab dem untersten Pflegegrad.

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