Hier wäre zuerst zu überprüfen, ob Sie nicht einen Rabattretter anstelle eines Rabattschutzes bei der Debeka vereinbart hatten. Dieser war bei älteren Verträgen ab einer SF 25 oft automatisch und kostenfrei mitversichert. Beim Versichererwechsel hätte die Debeka dann die „gerettete“ bessere SF-Klasse melden müssen. Anders wäre dies beim Rabattschutz. Der Rabattschutz ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung, die auch eine Rückstufung im Schadensfall verhindern soll. Zwei wichtige Besonderheiten sind dabei zu beachten: Zum einen wird der Schadensverlauf im Hintergrund durch die Versicherung weiterhin dokumentiert. Es findet nur keine Rückstufung statt. Zum anderen gilt Rabattschutz nur im Verhältnis zu seiner aktuellen Versicherung. Das bedeutet für den Versicherungswechsel, dass der dokumentierte, schlechtere Schadensverlauf vom Altversicherer weitergegeben wird. Mit der Folge, dass man beim neuen Versicherer dann schlechter eingestuft wird und der Schutz teurer wird. Dies mag man als perfide Kundenbindungsregelung auffassen. Leider ist sie zulässig. Insofern wäre ein Rabattretter in Ihrem Fall von Vorteil. Dafür spricht, dass der Rabattschutz im Versicherungsschein als Zusatzleistung aufgeführt sein müsste.