LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wenn der Rabatt verloren geht

von Redaktion

Sylvia O.: Bis Ende 2019 war ich fünf Jahre lang bei der Debeka Kfz-Versicherung mit Schadensfreiheitsklasse 26 und Rabattschutz (ein Unfall pro Jahr frei ohne Tariferhöhung) versichert. Im Sommer 2019 verursachte ich einen kleineren Unfall ohne Personenschaden. Zu Beginn dieses Jahres wechselte ich zur Hanse-Merkur-Versicherung, die mir mitteilte, dass Debeka ihr den Schaden gemeldet habe und ich in eine höhere Versicherungsstufe käme. Debeka teilte mir mit, dass der Rabattschutz nur intern gelte, wäre ich bei ihnen geblieben, hätte es für mich keine Erhöhung gegeben. Weder im Versicherungsschein noch in anderen Schreiben ist von dieser Klausel etwas zu finden. Wie soll ich mich verhalten?“

Hier wäre zuerst zu überprüfen, ob Sie nicht einen Rabattretter anstelle eines Rabattschutzes bei der Debeka vereinbart hatten. Dieser war bei älteren Verträgen ab einer SF 25 oft automatisch und kostenfrei mitversichert. Beim Versichererwechsel hätte die Debeka dann die „gerettete“ bessere SF-Klasse melden müssen. Anders wäre dies beim Rabattschutz. Der Rabattschutz ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung, die auch eine Rückstufung im Schadensfall verhindern soll. Zwei wichtige Besonderheiten sind dabei zu beachten: Zum einen wird der Schadensverlauf im Hintergrund durch die Versicherung weiterhin dokumentiert. Es findet nur keine Rückstufung statt. Zum anderen gilt Rabattschutz nur im Verhältnis zu seiner aktuellen Versicherung. Das bedeutet für den Versicherungswechsel, dass der dokumentierte, schlechtere Schadensverlauf vom Altversicherer weitergegeben wird. Mit der Folge, dass man beim neuen Versicherer dann schlechter eingestuft wird und der Schutz teurer wird. Dies mag man als perfide Kundenbindungsregelung auffassen. Leider ist sie zulässig. Insofern wäre ein Rabattretter in Ihrem Fall von Vorteil. Dafür spricht, dass der Rabattschutz im Versicherungsschein als Zusatzleistung aufgeführt sein müsste.

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