In unserem Beitrag vom Mittwoch „Wo Rentner Steuern sparen können“, ist uns ein Fehler unterlaufen. Bei den Ausgaben für die Unterbringung geht es nicht um Pflegestufen. 2017 wurden diese durch Pflegegrade ersetzt. Deshalb muss es korrekt heißen: Bewohner eines Pflegeheims oder einer Seniorenresidenz können die Ausgaben für die Unterbringung steuerlich geltend machen, sofern sie in einem der fünf Pflegegrade eingestuft sind.