Ärger im Job, Streit mit den Nachbarn oder ein Verkehrsunfall: Bei mancher Auseinandersetzung ist juristische Hilfe Gold wert. Doch ein Anwalt kostet Geld. Gegen dieses Risiko kann man sich mit einer Rechtsschutzversicherung absichern.
Für ihre Mai-Ausgabe hat die Zeitschrift „Finanztest“ 49 Rechtsschutz-Policen untersucht, allesamt Versicherungspakete für die Lebensbereiche Privat, Beruf und Verkehr. Immerhin 20 Angebote haben das Qualitätsurteil „gut“ erzielt.
Große Unterschiede beim Preis
Besonders auffällig sind die großen Preisunterschiede: Einer der besten Tarife, PBV Best der Allianz (Note 1,9), kostet mit mehr als 500 Euro etwa doppelt so viel wie der ebenfalls gute Tarif Optimal der WGV (Note 2,3).
Wer auch noch Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer sucht, muss ihn meist dazubuchen. Der Baustein kostet je nach Anbieter zwischen 36 und 93 Euro pro Jahr zusätzlich.
Keine zahlt auf alle Fälle
Rechtsschutzversicherungen unterscheiden sich bei den Streitigkeiten, für die sie Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, zum Teil erheblich. Kein Produkt bezahlt jeden Rechtsärger. Ein gutes Angebot kombiniert verschiedene, für Kunden wichtige Aspekte. Es bietet insbesondere Rechtsschutz in vielen Lebenslagen, schließt nur wenige Fälle aus.
Klauseln, die Kunden benachteiligen
Ganz wichtig ist es für Versicherungskunden außerdem, dass ihr Anbieter nicht mit nachteiligen zeitlichen Ausschlüssen arbeitet. Für Kunden, die erstmals eine Rechtsschutzversicherung abschließen, spielt auch die Klausel zum „verstoßabhängigen Rechtsschutzfall“ eine große Rolle (siehe dazu BGH, Az. IV ZR 23/12 und BGH, Az. IV ZR 195/18). Ist diese nachteilig formuliert, kann der Versicherer etwa bei wichtigen Vertragsstreitigkeiten Kostenschutz verweigern.
Beispiel Mietkaution Ein Mieter schließt im Januar 2017 eine Rechtsschutzversicherung ab. 2019 kündigt er die Wohnung und verlangt die Mietkaution von der Vermieterin zurück. Doch diese zahlt nicht. Sie behauptet, dass dem Mieter keine Mietkaution zustehe, weil dieser eine Nebenkostennachzahlung aus dem Herbst 2016 noch nicht überwiesen habe.
Ist der Mieter bei einem Anbieter mit einer nachteiligen Regelung des Versicherungsfalls rechtsschutzversichert, kann das Unternehmen dem Mieter Rechtsschutz für den Zoff um die Kaution verweigern. Nachteilige Klauseln erlauben es dem Rechtsschutzversicherer nämlich, für die zeitliche Einordnung des Versicherungsfalls auch die Behauptungen des Streitgegners zu berücksichtigen. Danach zählt für die Entscheidung über den Rechtsschutz im Beispielsfall also auch, was die Vermieterin dem Mieter vorwirft: angeblich nicht bezahlte Nebenkostennachzahlungen aus 2016. Im Jahr 2016 hatte der Mieter noch keine Versicherung, also erhält er beim Anbieter mit nachteiliger Klausel keinen Rechtsschutz.
Wohlgemerkt: Auf Basis von Behauptungen des Gegners kann der Versicherer seinem Kunden Rechtsschutz verweigern. Betroffene überrascht es teilweise sehr, wenn sich ihr eigener Rechtsschutzversicherer auf die womöglich falschen Vorwürfe der Gegenseite bezieht, um dann den Kostenschutz abzulehnen. In das Finanztest-Qualitätsurteil ist eingeflossen, ob Anbieter solche für Verbraucher nachteilige Klauseln anwenden.
Wie man den Anbieter nahtlos wechselt
Verbraucher, die eine Rechtsschutzversicherung neu abschließen wollen, können sich am Testergebnis orientieren. Ebenso jene, die zu einem neuen Anbieter wechseln wollen, um einen besser bewerteten Tarif zu bekommen. Tipp der Finanztester: Der Wechsel von einem Versicherer zum anderen sollte nahtlos, also ohne zeitliche Lücke erfolgen, damit Versicherte möglichst keine Nachteile haben. Während zum Beispiel bei einem Neuabschluss in vielen Fällen der Rechtsschutz tatsächlich erst nach mehreren Monaten „Wartezeit“ greift, fällt diese beim nahtlosen Wechsel in der Regel weg.
Ombudsmann kann Streitfälle schlichten
Weil es nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht selten zwischen Kunde und Versicherer zum Streit um die Übernahme von Kosten kommt, ist es ratsam, bei einem Anbieter abzuschließen, der Mitglied der Schlichtungsstelle „Versicherungsombudsmann“ ist. Bis auf die ADAC Versicherung sind alle in Finanztest abgedruckten Anbieter dort angeschlossen.
Lehnt die Versicherung eine Übernahme des Falls ab, kann der Kunde über die Webseite Versicherungsombudsmann.de eine Schlichtung beantragen. Der Schlichter spricht eine Empfehlung aus. Versicherte können diese annehmen oder ablehnen. Nehmen sie an, ist der Versicherer an den Schlichterspruch gebunden. Ist ein Kunde jedoch bei einem Anbieter versichert, der nicht Mitglied beim Ombudsmann ist, muss er im Streit um Kosten seinen Versicherer notfalls „auf Deckung“ verklagen. Diese Deckungsklage selbst ist nicht rechtsschutzversichert. Der Versicherte bleibt im Falle einer Niederlage also auf den Prozesskosten sitzen. Ein Risiko, das er mit der Rechtsschutzversicherung ja eigentlich ausschließen wollte.