Wenn’s um Vorsorge und Absicherung geht, dann setzen viele auf Lebens- und Rentenversicherungen. Über 83 Millionen Verträge haben die Deutschen abgeschlossen. In vielen Fallen wissen die Versicherten aber gar nicht genau, was sie abgeschlossen haben. Experten der Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 5/2020) klären nun auf.
Irrtum 1: Alle Einzahlungen in die Police bringen Ertrag.
Das stimmt nicht. Sowohl bei einer Kapitallebensversicherung als auch bei einer privaten Rentenversicherung wird nur ein Teil der Einzahlungen gespart. Ein anderer Teil fliest in den Risikoschutz, ein weiterer geht für Kosten ab. Verzinst wird nur das Geld, das übrig bleibt.
Irrtum 2: Kapitalzahlung statt monatliche Rente
Nicht immer kann man sich be einer Rentenversicherung bis zum Ende der Sparphase für eine Kapitalzahlung statt für eine monatliche Rente entscheiden. Es kommt auf die Vertragsbedingungen an. Die müssen ein Kapitalwahlrecht für das Ende der Sparphase enthalten.
Irrtum 3: Nach Vertragsschluss gibt es auch die Leistung
Dafür gibt es keine Garantie. Einige Lebensversicherer, zum Beispiel Generali, haben ihren Bestand an Abwicklungsplattformen verkauft – mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde Bafin. Bis dahin festgeschriebene Überschüsse bleiben erhalten, künftige Überschussbeteiligung: ungewiss.
Irrtum 4: Bei Insolvenz des Versicherers ist die Auszahlung futsch
Nein. Es gibt einen gesetzlich vorgeschriebenen Pleiteschutz, der die garantierte Leistung absichert.
Irrtum 5: Bei einer Police mit Garantiezins gibt es keinen Verlust
Bei Versicherern mit hohen Kosten und schlechtem Anlageerfolg sind Verluste bei Kapitallebensversicherung und privater Rentenversicherung möglich. Kunden erhalten sogar weniger als ihre eingezahlten Beiträge. Vor Verlust geschützt sind Kunden mit einer Riester-Rentenversicherung.
Irrtum 6: Auf die Überschussbeteiligung ist Verlass
Nein. Verlassen kann man sich nur auf die Verzinsung des Sparanteils, die bei Vertragsabschluss garantiert wurde.
Irrtum 7: Die Auszahlung muss versteuert werden
Nein. Es kommt auf das Abschlussjahr des Vertrages der Kapitallebensversicherung an. Liegt das vor 2005 und wurden zumindest fünf Jahre lang Beiträge bezahlt und ein Mindesttodesfallschutz vereinbart, dann zahlt man auf die Kapitalzahlung keine Steuern. Bei Verträgen ab 2005 muss man die Abgeltungssteuer auf den Ertrag zahlen, es sei denn, der Vertrag lief mindestens zwölf Jahre und man ist bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt (62 bei Vertragsabschluss ab 2012). Dann muss man nur die Hälfte des Ertrages versteuern.
Irrtum 8: Beiträge zur Krankenversicherung sind nicht fällig
Das ist meistens richtig, gilt bei Lebens- oder Rentenversicherungen aber nicht immer. Bezieher einer gesetzlichen Rente, die nicht privat krankenversichert sind, gehören grundsätzlich der Krankenversicherung der Rentner an. Pflichtversicherte zahlen weder auf die private Rente noch auf eine Kapitalzahlung Beitrage.
Irrtum 9: Die Rentengarantiezeit ist begrenzt
Nein. Eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren heißt nicht, dass die private Rente nur zehn Jahre lang bezahlt wird. Man erhält die Rente nicht nur zehn Jahre, sondern ein Leben lang. Dies ist der wohl größte Vorteil einer privaten Rentenversicherung. Die Garantiezeit wird erst im Todesfall des Beziehers relevant. Denn die volle Rente wird dann zehn Jahre an die Hinterbliebenen überwiesen.
Irrtum 10: Jeder braucht eine Kapitallebenspolice
Das ist falsch. Nicht jeder braucht eine Kapitallebensversicherung, um im Todesfall die Familie abzusichern. Der richtige Schutz für Hinterbliebene ist laut der Experten von „Finanztest“ eine Risikolebensversicherung
Irrtum 11: Policen der „Neuen Klassik“ bieten mehr Ertrag
Laut „Finanztest“ ist es völlig ungewiss, ob entsprechende Verträge der „Neuen Klassik“ mit abgesenkten Garantien tatsächlich mehr Ertrag als traditionelle Verträge mit maximalem Garantiezins bieten. Sicher ist nur die garantierte Leistung. Und die ist geringer als die bei Verträgen mit dem maximalen Garantiezins. Die Experten raten deshalb vom Abschluss solcher Verträge ab.
Irrtum 12: Kaum Möglichkeiten, wenn das Geld ausgeht
Das ist nicht der Fall. Wenn man nicht mehr einzahlen kann oder will, kann man den Vertrag grundsätzlich beitragsfrei stellen oder ihn kündigen. Es gibt aber noch eine dritte Möglichkeit. Man kann die Police verkaufen. Die Experten empfehlen aber, einen bereits seit vielen Jahren laufenden Vertrag zu halten, da man für den Sparbeitrag immer noch einen relativ guten Garantiezins bekommt.