Nach der gestrigen Kabinettssitzung ist klar: Die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes wird bis 14. Juni verlängert. Wegen der Coronavirus-Pandemie wird von touristischen Auslandsreisen abgeraten. Die Sommerferien sind davon nicht betroffen. Noch nicht. Denn in der Politik rechnet niemand mit einer normalen Urlaubssaison. Was es nun zu beachten gilt:
Was bedeutet die weltweite Reisewarnung?
Das Auswärtige Amt warnt vorerst bis zum 14. Juni vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland, da weiterhin mit drastischen Einschränkungen im internationalen Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen sowie Quarantänemaßnahmen zu rechnen sei.
Ist diese Warnung verbindlich?
Es ist lediglich eine Empfehlung. „Verbrauchern droht aber, nicht mehr zurückkehren zu können, wenn Grenzen geschlossen werden“, erklärt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. Außerdem gelten Einreisebeschränkungen des Zielorts.
Kann mein Sommerurlaub im Ausland wie geplant stattfinden?
Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hatte bereits mehrfach deutlich gemacht, dass sich keine Änderung der Reisewarnung abzeichne: „Eine Urlaubssaison mit vollen Strandbars und Berghütten wird es nicht geben“, sagte er. Die finale Entscheidung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt fallen.
Ist ein Urlaub innerhalb Deutschlands ohne Weiteres möglich?
Solange die Reisewarnung besteht, wird „auch hier mit Beschränkungen zu rechnen sein“, sagt Halm. Man müsse davon ausgehen, dass Übernachtungen in Hotels untersagt sind und Bußgelder drohen. Die Regelungen einzelner Bundesländer variieren. Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen planen, den Übernachtungstourismus ohne Restriktionen schon ab 25. Mai wieder zu ermöglichen.
Sollte ich jetzt einen Heimaturlaub buchen?
„Wer eine Reise buchen will, sollte sich mit dem Anbieter einigen, wie damit umgegangen wird, wenn zum Reisezeitpunkt doch Verbote ausgesprochen werden“, rät Rechtsexpertin Halm. Die Buchung sollte möglichst schnell erfolgen, weil deutsche Urlaubsgebiete mangels Alternativen bald ausgebucht sein werden.
Was passiert mit meiner gebuchten Pauschalreise?
Solange die Warnung anhält, ist ein kostenfreier Rücktritt möglich. Die Rechtsprechung sieht das als Indiz für ein unvermeidbares Ereignis. Eine kostenlose Stornierung späterer Reisen ist möglich, wenn ein Einreiseverbot zum Reisezeitpunkt bereits feststeht. Ansonsten muss man auf Kulanz des Anbieters hoffen.
Welche Ansprüche habe ich, wenn ich Hotel und Flug privat gebucht habe?
Wenn die Unterkunft wegen geltender Einreisebeschränkungen nicht genutzt werden kann, muss in der Regel auch nicht bezahlt werden. Bei direkter Buchung der Unterkunft über den Eigentümer im Ausland greift das dortige Recht. Wird der Flug von der Fluggesellschaft abgesagt, kann man zwischen der Erstattung des Flugpreises oder einem Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt wählen. Wird der Flug nicht abgesagt, muss nur erstattet werden, wenn man einem Einreiseverbot unterliegt.
Hilft mir meine Reiserücktrittsversicherung?
„Die Reiserücktrittsversicherung gilt in der Regel nicht, wenn im Reiseland Krisen auftreten“, erläutert Halm. „Da die momentane Situation als Pandemie eingestuft wurde, ist es möglich, dass die Versicherung auch dann nicht greift, wenn der Verbraucher selbst an Corona erkrankt.“ Auswirkungen einer Pandemie werden oftmals nicht von den Versicherungen abgedeckt.
Welches Recht findet Anwendung, wenn ich bei einem Anbieter mit Sitz im Ausland gebucht habe?
„Wenn es um eine Buchung bei einem Anbieter im Ausland geht, gilt je nach Vertrag möglicherweise das dortige Recht“, erklärt Halm. „Für Urlauber kann das bedeuten, dass sie andere Bedingungen akzeptieren müssen als bei einem deutschen Anbieter.“