Kündigung wegen Mietrückstand nicht immer rechtens
Ein Zahlungsverzug kann eine Kündigung des Mietvertrages zur Folge haben. Allerdings ist es meist möglich, eine Kündigung noch abzuwenden, wenn der Rückstand umgehend und vollständig ausgeglichen wird. Bestand das Mietverhältnis zuvor zudem viele Jahre ohne Beanstandungen, hat eine Räumungsklage kei