LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Was tun mit der Rentenversicherung?

Eleonore M.: „Mein Mann (82) und ich (72) haben unser Haus 2014 verkauft. Für einen Teil des Erlöses haben wir eine Rentenversicherung abgeschlossen. Diese läuft auf meinen Namen und wird lebenslänglich monatlich ausbezahlt. Sollte ich vor meinem Mann sterben, erhält er die Rente noch zehn Jahre weiter. Da ich Beamtin war, erhielte mein Mann außerdem 60 Prozent meiner Pension. Das Guthaben ist steuerfrei, aber vom Ertragsanteil müssen wir Steuern bezahlen. Jetzt überlegt mein Mann, ob es nicht besser wäre, den Vertrag zu kündigen. Im Moment ist die monatliche Auszahlung noch höher als der Garantiebetrag. Was raten Sie?“

Nicht jeder Tarif einer sofort beginnenden Rentenversicherung lässt sich kündigen. Wenn eine Kündigung möglich ist, sollte die Entscheidung von der Höhe des Rückkaufswerts und Ihrer Einschätzung, wie alt Sie wohl werden, abhängig gemacht werden. Die Lebensversicherungsgesellschaft kalkuliert mit der

Samstag, 27. Dezember 2025

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